Deutschland: * Regenerative Energiequellen künftig als Modernisierung akzeptieren * Keine Mietminderung mehr bei energetischer Sanierung * Formale Fallen für Vermieter bei energetischen Maßnahmen reduzieren
Der Immobilienverband IVD hat einen Gesetzesvorschlag erarbeitet, der mietrechtliche Hemmnisse beim Klimaschutz beseitigen und Investitionen in die energetische Sanierung von Immobilien künftig attraktiver machen soll. Damit soll die klimapolitische Diskussion auch in mietrechtlicher Hinsicht konkretisiert werden. Mit dem Entwurf sollen die Punkte im deutschen Mietrecht geändert werden, die gegenwärtig energetische Sanierungen und die Reduzierung von CO2-Emissionen erschweren. „In der Praxis hat sich gezeigt, dass Vermieter und Eigentümer von Wohnhäusern häufig wichtige Investitionen in den Klimaschutz unterlassen, weil sie wirtschaftliche Nachteile fürchten“, so Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbands IVD.
„So bleiben Eigentümer beispielsweise allein auf den Kosten sitzen, wenn sie die Energieversorgung des Hauses auf klimafreundliche Quellen umstellen. Denn nur bei so genannten ‚Modernisierungsmaßnahmen’ ist es zulässig, dass ein Teil der Kosten auf die Miete umgelegt wird. Umweltschonende Photovoltaik-Anlagen oder ähnliches werden vom Mietrecht aber nicht als Modernisierung gewertet, wenn sie lediglich einen Austausch von Primärenergie darstellen. Das Gesetz berücksichtigt momentan nur, ob der Energieverbrauch beim Mieter gesenkt wird. Dass Maßnahmen wie der Einbau einer Photovoltaikanlage bei der Qualität der Energieerzeugung und damit eine Ebene höher ansetzen, ist rechtlich unerheblich. Dies ist einer der Punkte, die wir ändern wollen.“























