Berlin: Die öffentliche Hand muss sparen, auch Energie. Deshalb entschließen sich immer mehr Kommunen zur Sanierung ihrer Nichtwohngebäude. Hohes Einsparpotenzial liegt bei den Schulbauten, empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Jede Kommune, zumindest aber jeder Kreis, besitzt in der Regel mehrere Schulen. Die meisten sind in den Zeiten der geburtenstarken Nachkriegsjahrgänge in den 1960er und 1970er Jahren gebaut worden und entsprechen heute bei weitem nicht mehr dem Energiestandard.
Die energieeffiziente Sanierung lohnt sich auf lange Sicht. Sie führt zu deutlichen Energie- und Kosteneinsparungen. Zusätzlich werden durch die Sanierung die CO2-Emissionen erheblich reduziert und damit die Umwelt geschont.
Vor der Einsparung kommt allerdings die komplexe Sanierung und mit ihr der Planungsprozess. Er ist verbunden mit baurechtlichen und bautechnischen Fragen von der Vertragsgestaltung und Planung über Ausschreibung und Vergabe bis hin zur Abwicklung der Arbeiten, der Abnahme und der Durchsetzung von Mängelrügen während der Gewährleistungsfrist.
Dazu muss sich heute jeder öffentliche Auftraggeber den komplexen Herausforderungen des Vergaberechts stellen, das durch die Harmonisierungsbemühungen auf EU-Ebene ständig verändert und weiter entwickelt wird. Weil dies so ist, können sich öffentliche Auftraggeber in diesen schwierigen Detailfragen nicht mehr nur auf Architekten und Ingenieure verlassen. Sie brauchen zusätzlich den Rat versierter Baujuristen, die sich mit der komplexen Materie auskennen.























