29. April 2008...16:30

ARGE Baurecht warnt: Nicht voreilig auf Mängelbeseitigung pochen

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Was ist ein Baumangel, und wer muss ihn beseitigen? Diese Fragen beschäftigen regelmäßig alle, die mit dem Bauen zu tun haben. Selbstverständlich, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV), hat jeder Käufer das Recht auf perfekte Ware. Das gilt auch beim Bauen: Eine Immobilie muss mängelfrei übergeben werden. Eventuelle Mängel muss der Bauunternehmer im Rahmen der Gewährleistung auf eigene Kosten beseitigen.

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